Claudia Mathee
Am Zehnthof 15
50129 Bergheim
Tel: 02238-940168
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Angebot umfasst die Ausbildung des Hundes, wie Erlernen der Grundkommandos, Unterricht in der Gruppe. Unterweisung des Hundehalters in den Verhaltensweisen des Hundes und vieles mehr werden hier vermittelt.
2. Die Aufnahme in den Gruppenunterricht erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer.
3. Die Dauer der Stunden ist auf dem Anmeldeformular beschrieben.
4. Das Gelände der Hundeschule darf nur mit angeleintem Hund betreten werden.
5. Sie erwerben eine 6er oder 12er Stundenkarte, die innerhalb eines halben Jahres aufgebraucht werden müssen. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Stunde voll berechnet. Sollten Sie einmal nicht teilnehmen können, müssen Stunden mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten wird die Stunde als anwesend berechnet. Sollten Sie ihre Stunden nicht aufbrauchen verfallen diese nach einem halben Jahr. Stunden, die nicht wahrgenommenen werden, werden nicht erstattet (z.B. bei Vorzeitigem beenden des Kurses).
6. Das Gelände der Hundeschule ist ausschliesslich für Unterricht zu nutzen. Jegliche andere Nutzung bedarf der schriftlichen Erlaubnis durch den Betreiber.
7. Der Kunde sollte dem Trainer chronische Krankheiten des Hundes vor Beginn des Unterrichts mitteilen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. Aggressivität, übermäẞige Ängstlichkeit etc. zu informieren.
8. Sollte ihr Hund eine akute Infektion haben oder Ihre Hündin läufig sein, kommen Sie bitte nicht zum Unterricht.
9. Der Kunde versichert, das sein Hund geimpft und ausreichend haftpflichtversichert ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäẞer Impfschutz.
10. Der Kunde versichert, das sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat.
11. Eine Haftung des Trainers für Sach- oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz vor.
12. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch während des Freilaufs, wenn er sich auf dem Trainingsgelände befindet.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.